EnerKI umsetzen
KI rechtskonform nutzen – EnerKI umsetzen: KI als Treiber der Energiewende
Neue Regeln für KI in der Energiewirtschaft
Mit dem EU AI Act reguliert die EU erstmals den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Besonders betroffen sind kritische Infrastrukturen – und damit auch Stadtwerke, Netz- und Messstellenbetreiber. KI-Systeme zur Netzsteuerung, Prognose oder Kundenkommunikation fallen künftig in die Kategorie „Hochrisiko“.
Der EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026 im Grundsatz vollumfänglich. Sein Fristengerüst ist allerdings in Bewegung: Die Digital-Omnibus-Verordnung vom Juli 2026 hat die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für in Produkte eingebettete Systeme auf den 2. August 2028. Unverändert und bereits jetzt verbindlich sind dagegen die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte sowie der Bußgeldrahmen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes, sobald die Hochrisiko-Vorgaben greifen. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur künftige Bußgelder, sondern gewinnt die Zeit, KI als Hebel für die Energiewende im eigenen Stadtwerk sauber aufzustellen.
Unser Ansatz
Mit EnerKI Compliance haben wir ein modulares Beratungsangebot entwickelt, das speziell auf die Energiewirtschaft zugeschnitten ist. Wir schaffen Klarheit über Ihre bestehenden KI-Anwendungen, bewerten Risiken nach AI-Act-Kriterien und entwickeln eine praxisnahe Roadmap, die sich nahtlos in Ihre etablierten Prozesse (z. B. DSGVO, NIS2 oder CRA) integriert.
Der AI Act selbst bleibt dabei in Bewegung: Allein die Digital-Omnibus-Novelle hat im Juli 2026 mehr als 40 Artikel der Verordnung geändert. Eine einmalige Bestandsaufnahme reicht deshalb nicht aus. Wir verankern eine regelmäßige Neubewertung eurer KI-Anwendungen in eurem Prozess, damit Risikoklassifizierung und Pflichten auch bei künftigen Anpassungen belastbar bleiben.
Wir bieten euch Rechtssicherheit durch transparente Risikoklassifizierung und umfassende EU AI Act Compliance. Dabei setzen wir auf effiziente, modulare Lösungen, die genau zu eurem aktuellen Stand passen, von der Bestandsaufnahme bis zum kontinuierlichen Monitoring. Unser Angebot ist oder ersetzt keine Rechtsberatung, doch auch hier haben wir starke Partner. Unser Ansatz ist speziell auf die Anforderungen von Stadtwerken, Netz- und Messstellenbetreibern zugeschnitten und gewährleistet passgenaue Beratung für die Energiewirtschaft.
Euer Nutzen auf einen Blick
Rechtssicherheit
Eure KI-Anwendungen sind nach Risikostufen klassifiziert & alle Pflichten sind transparent.
Effizienz
Eure Roadmap berücksichtigt Prozesse und Ressourcen für die gesetzeskonforme Umsetzung.
Zukunftsfähigkeit
KI-Innovationen werden sicher & verantwortungsvoll eingesetzt, um die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Praxisnah
Unser modularer Ansatz erlaubt schnellen Einstieg – ob mit KI-Erfahrung oder ganz am Anfang.
Dein Unternehmen steht vor folgenden Themen und du weißt nicht genau, wie du sie angehen sollst oder dir fehlen einfach die Kapazitäten?
Dann sprich uns gerne an, damit wir die richtige Unterstützung für eure Vorhaben bieten können.
Benötigt Dein Unternehmen Unterstützung beim EU AI Act? Prüfe hier Eure Situation anhand folgender Nutzungsszenarien:
Einführung neuer KI-Anwendungen
Dein Unternehmen plant, innovative KI-Lösungen einzuführen (z. B. Chatbots für den Kundenservice, intelligente Netzsteuerung, Prognosemodelle für Energiebedarf).
Es muss nun geprüft werden, ob diese Anwendungen dem EU AI Act entsprechen und welche Risikoklassifizierung vorliegt.
Daten- & Datenschutzfragen
Dein Unternehmen verarbeitet große Mengen personenbezogener Daten mittels KI.
Es ist die Aufgabe deines Unternehmens sicherzustellen, dass die Datennutzung und -speicherung den Vorgaben zu Transparenz, Datenschutz und ethischer Nutzung gemäß EU AI Act entsprechen.
Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Art. 4 EU AI Act verpflichtet euch, für ausreichende KI-Kompetenz eurer Mitarbeitenden zu sorgen. Der Digital Omnibus hat diese Pflicht im Juli 2026 von einer Sicherstellungs- zu einer Förderpflicht abgeschwächt: Ein bestimmtes Kompetenzniveau müsst ihr nicht mehr garantieren. Die Aufgabe selbst bleibt bestehen, denn Fehlbedienungen und Haftungsrisiken hängen nicht an der Formulierung eines Artikels. Wer sie vermeiden will, schult weiterhin nachweisbar und rollen-gerecht.
Lieferanten- & Vertragsprüfung
Bei der Beschaffung von Fremdsoftware oder KI-Diensten von Drittanbietern muss geprüft werden, ob diese Tools rechtskonform eingesetzt werden können – beziehungsweise ob der Lieferant die Konformität zum EU AI Act nachweisen kann.
Vorbereitung auf Audits & externe Prüfungen
Behörden oder externe Prüforganisationen könnten Stadtwerke, Netz- und Messstellenbetreiber zukünftig kontrollieren, ob alle eingesetzten KI-Systeme EU-AI-Act-konform genutzt werden.
Dein Unternehmen muss sich auf solche Audits vorbereiten und entsprechende Nachweise dokumentieren.
Risikomanagement & Krisenprävention
KI-Anwendungen können unvorhergesehene Risiken oder Fehler verursachen.
Die Entwicklung von Notfallszenarien und Richtlinien für den Umgang mit Fehlfunktionen, ethischen Dilemmata und Haftungsfragen ist daher notwendig.
Transparenz gegenüber Bürger:inn
Dein Unternehmen möchte offenlegen, wie KI genutzt wird und wie mit Daten und Entscheidungen umgegangen wird.
Damit soll das Vertrauen der Bevölkerung gestärkt und die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt werden.
Integration & Modernisierung bestehender Infrastruktur
Beim Umrüsten von IT-Systemen auf KI-basierte Lösungen muss sichergestellt werden, dass alle Schnittstellen, Abläufe und Datenströme den Vorschriften des EU AI Acts gerecht werden.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Euer Unternehmen setzt KI zur Erstellung von Kundenkommunikation, Pressetexten, Chatbot-Antworten oder Social-Media-Beiträgen ein. Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 EU AI Act, KI-generierte oder -manipulierte Inhalte erkennbar zu machen, insbesondere bei Deepfakes und bei Texten von öffentlichem Interesse. Die Pflicht entfällt nur, wenn eine dokumentierte redaktionelle Kontrolle mit klar benannter Verantwortung stattgefunden hat: Eine reine Rechtschreibprüfung genügt dafür nicht.
Quellen (Primärquellen und belastbare Sekundärquellen)
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 („Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“), EU-Amtsblatt, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 4, Art. 50, Art. 99, Anhang I, Anhang III
- Zusammenfassende Einordnung der Fristenverschiebung: KI-Forum, „Digital Omnibus zur KI: Was sich heute wirklich ändert“, 27.07.2026
- Zur Neufassung von Art. 4: Sicherio, „EU AI Act: KI-Verordnung für Unternehmen ab 2. August 2026“, Stand 29.07.2026
- Zur redaktionellen Kontrolle nach Art. 50 Abs. 4: LAUSEN, „Art. 50 AI Act: Kennzeichnungspflicht ab August 2026“
Dein Ansprechpartner
Sascha Rülicke

