Ausgabe 17 · KW 26/2026 · 22. Juni 2026 · KI-generiert
Selten ballen sich so viele regulatorische Stichtage in einer einzigen Woche wie in der KW 26/2026. Am 30. Juni endet die Frist für die kommunale Wärmeplanung der Großstädte und zeitgleich erhebt die Bundesnetzagentur erstmals halbjährlich den Smart-Meter-Rollout-Stand. Einen Tag später, am 1. Juli, halbieren sich die vermiedenen Netznutzungsentgelte. Und am 24. Juni soll das Bundeskabinett den nächsten Anlauf für EEG-Novelle und Netzpaket nehmen. Diese Ausgabe des sbc Energie Radar ordnet die vier Termine ein und zeigt, welche Beratungsthemen für Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber daran hängen.
Wärmeplan-Stichtag 30. Juni 2026: Was jetzt für Großstädte und Versorger gilt
Am 30. Juni 2026 endet die im Wärmeplanungsgesetz (WPG) verankerte Frist: Alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren kommunalen Wärmeplan vorlegen. Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesvergleich vorn – über 77 Prozent der NRW-Kommunen arbeiten an einer Wärmeplanung, in 21 NRW-Kommunen ist sie fertiggestellt. Mehrere Ruhrgebietsstädte sind allerdings in Verzug, weil die kommunalen Werke noch Datengrundlagen aufarbeiten.
Wichtig für die Einordnung: Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Gebäudebestand greift in Großstädten nicht zum 1. Juli, sondern erst zum 1. November 2026. Der Stichtag ist damit weniger ein „Schalter" für Eigentümer als ein Meilenstein für die kommunale Planung.
Der eigentliche Wert eines Wärmeplans liegt nicht im fristgerechten Dokument, sondern in der weiterverwendbaren Datengrundlage – für Bauleitplanung, Verteilernetzentwicklung und Klimaanpassung. Wo die Planung extern vergeben wird, stellt sich die Frage der Datensouveränität: Wer prüft die Plausibilität der Annahmen, und wer hält die Daten langfristig vor?
Relevanz für Stadtwerke und Kommunen
Es öffnet sich ein doppeltes Beratungsfenster. Nachzügler brauchen schlanke Beschleunigungsformate – Konsultationsmanagement, Beschlussvorlagen, Quartiers-Cluster. Für Kommunen mit fertigem Plan beginnt die Umsetzungsphase: Umsetzungsfahrpläne, Anschlusspriorisierung und die Sicherung der Datensouveränität. Die Wertschöpfung verschiebt sich vom Plan zum Betrieb. → Wärmewende umsetzen – vom Plan zur Wirklichkeit
Vermiedene Netzentgelte: Halbierung ab 1. Juli 2026
Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat mit Festlegung vom 17. Februar 2026 die schrittweise Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) nach § 18 StromNEV beschlossen. Entgegen früherer Annahmen beträgt die erste Stufe nicht 25, sondern 50 Prozent zum 1. Juli 2026. Anfang 2027 folgt eine weitere Absenkung um 50 Prozent, 2028 um 75 Prozent – ab 2029 entfallen die Zahlungen vollständig. Eine Nachfolgeregelung plant die BNetzA nicht; die StromNEV wird durch die im AgNes-Prozess erarbeitete Netzentgeltsystematik abgelöst.
Betroffen sind vor allem Stadtwerke mit eigenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die vorgezogene Abschmelzung als „überraschend" und warnt vor einer Kapazitätslücke; sein Vorschlag eines leistungsbasierten „Netzentlastungsentgelts" wurde bislang nicht aufgegriffen.
Relevanz für Stadtwerke mit KWK
Akuter Handlungsbedarf im Wirtschaftsplan: KWK-Erlöse müssen für 2026 ff. neu kalkuliert werden, denn die 50-Prozent-Stufe wirkt bereits in der zweiten Jahreshälfte 2026. Beratungswinkel sind die KWK-Wirtschaftlichkeit unter der Abschmelzungslogik, die Vermarktungsstrategie (Eigenverbrauch versus Einspeisung) und die Vorbereitung auf die AgNes-Welt ab 2029, in der erstmals auch Erzeuger und Speicher Netzentgelte zahlen. → Netztransformation – vom Auftrag zur Steuerung
EEG-Novelle und Netzpaket: Kabinettsanlauf am 24. Juni 2026
Nach mehrfachem Aufschub soll das Bundeskabinett am 24. Juni über die EEG-Novelle und das Netzpaket beraten – gemeinsam mit der ebenfalls verschobenen Biomasseverordnung. Auf dem BDEW-Kongress hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche „Geschwindigkeit" eingefordert, weil zum Jahresende die beihilferechtliche EU-Genehmigung der EEG-Förderung ausläuft und vor der Sommerpause nur noch zwei Bundestags-Sitzungswochen bleiben.
Zwei Konfliktpunkte blockieren weiterhin: das geplante Förder-Aus für kleine Photovoltaik-Anlagen und der Redispatch-Vorbehalt in Netzengpassgebieten, der vorsieht, dass neue Wind- und Solaranlagen dort künftig ohne Entschädigung abgeregelt werden könnten. Die SPD-geführten Ressorts tragen die Einschnitte bislang nicht mit; Reiche signalisiert Kompromissbereitschaft, etwa über eine entschädigungsfreie Abregelung bis zu einer definierten Obergrenze.
Relevanz für Verteilnetzbetreiber und Projektierer
Solange die Entwürfe hängen, brauchen Mandanten Szenario-Planung statt Gewissheit: Sensitivitätsanalysen für Erzeugungsprojekte unter verschiedenen Redispatch-Vorbehalt-Varianten, eine Bewertung der PV-Förder-Szenarien für das eigene Vertriebs- und Beteiligungsportfolio sowie ein Frühwarn-Monitoring der Kabinetts- und Bundestagstermine bis zur Sommerpause. → Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
Smart-Meter-Rollout: BNetzA-Stichtag am 30. Juni 2026
Parallel zum Wärmeplan fällt am 30. Juni der nächste Smart-Meter-Stichtag. Die Bundesnetzagentur hat ihre bisher quartalsweise Rollout-Abfrage auf einen halbjährlichen Rhythmus umgestellt – die erste Erhebung in diesem Takt hat genau diesen Stichtag. Zum 31. Dezember 2025 mussten grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) 20 Prozent der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet haben. Im Aggregat wurde das mit 23,3 Prozent erreicht – Ende März leitete die BNetzA dennoch 77 Aufsichtsverfahren gegen säumige Betreiber ein.
Das Gefälle ist erheblich: Die 19 größten gMSB liegen bei 27,1 Prozent, die 599 kleinsten bei nur 14,6 Prozent. Das Aggregat schützt den einzelnen Betreiber nicht – entscheidend ist die individuelle Quote. Und der Rollout ist mehr als Hardware: Wo Geräte verbaut sind, hakt es häufig an den Marktprozessen dahinter, etwa den UTILMD- und MSCONS-Strecken und der Interoperabilität der IT-Systeme.
Relevanz für grundzuständige Messstellenbetreiber
Jetzt hat Compliance Priorität: tagesaktuelle Quotenerhebung nach § 45 MsbG, saubere Trennung von moderner Messeinrichtung (mME) und iMSys, lückenlose Dokumentation von Hindernissen (Gateway-Verfügbarkeit, Personal) als Verteidigung im Anhörungsverfahren. Parallel sind die EDIFACT-Strecken zu prüfen, denn die BNetzA monitort auch die technische Datenübermittlung. → Smart-Meter-Rollout mit sbc
NRW & Essen: Regionale Einordnung
Die Stadt Essen hat ihre Kommunale Wärmeplanung samt adressgenauer Online-Karte bereits veröffentlicht. Die Umsetzung liegt bei den Stadtwerken Essen, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westnetz GmbH als Stromnetzbetreiber. Geprüft wird die technische Kopplung von Niedertemperatur-„StadtWärme"-Netzen mit der Hochtemperatur-Fernwärmeschiene Ruhr – ein Referenzmodell für die NRW-weite Umsetzungsphase nach dem Stichtag.
Häufige Fragen zur KW 26/2026
Wann ist der Wärmeplan-Stichtag 2026?
Der Stichtag für die kommunale Wärmeplanung ist der 30. Juni 2026. Bis dahin müssen alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Wärmeplan vorlegen. Für kleinere Gemeinden gilt der 30. Juni 2028.
Um wie viel sinken die vermiedenen Netzentgelte 2026?
Nach der BNetzA-Festlegung vom 17. Februar 2026 sinken die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) zum 1. Juli 2026 um 50 Prozent. In den Folgejahren wird weiter abgeschmolzen, ab 2029 entfallen die Zahlungen vollständig.
Wann beschließt das Kabinett EEG-Novelle und Netzpaket?
Der nächste Kabinettsanlauf ist für den 24. Juni 2026 terminiert. Ob EEG-Novelle und Netzpaket dann beschlossen werden, ist offen – strittig sind weiterhin der Redispatch-Vorbehalt und das Förder-Aus für kleine PV-Anlagen.
Was ist der Redispatch-Vorbehalt?
Der Redispatch-Vorbehalt ist ein geplanter Mechanismus im Netzpaket, nach dem neue Wind- und Solaranlagen in Netzengpassgebieten künftig ohne Entschädigung abgeregelt werden könnten. Er gilt als zentraler Konfliktpunkt zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium.
Welche Smart-Meter-Quote gilt für Messstellenbetreiber?
Grundzuständige Messstellenbetreiber mussten zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausstatten. Bundesweit liegt die Quote bei 23,3 Prozent; gegen 77 säumige Betreiber laufen Aufsichtsverfahren. Die nächste Abfrage hat Stichtag 30. Juni 2026.
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