Aktuelles · Ausgabe 19 · KW 28/2026 · 6. Juli 2026
sbc Energie Radar: Die Kapazitätswoche – wenn aus Entwurf Gesetz wird
Am 9. Juli beschließt der Bundestag das StromVKG und macht den Kapazitätsmarkt zum Gesetz. Parallel beginnt nach dem Wärmeplan-Stichtag die eigentliche Umsetzungsarbeit, und mit der anlaufenden AgNes-Konsultation kündigt sich die nächste große Netzentgelt-Reform an.
Das Wichtigste in Kürze
- StromVKG: 2./3. Lesung im Bundestag am 9. Juli – der Kapazitätsmarkt kommt, erste Gebotstermine bereits ab 8. September 2026.
- Wärmeplanung: Stichtag 30. Juni vorbei – in NRW haben rund 85 % der Kommunen begonnen, jetzt zählt die Umsetzung.
- AgNes: Förmliche Konsultation des Festlegungsentwurfs beginnt im Sommer – für Verteilnetzbetreiber startet das Stellungnahme-Fenster.
- vNNE: Die 50-%-Halbierung ist seit 1. Juli aktiv – erste Betriebswoche für KWK- und dezentrale Erzeuger-Kalkulationen.
- EEG/Netzpaket: weiterhin kein Kabinettsbeschluss – die Bundesrats-Sonderausschreibung Wind (5.000 MW) bleibt der offene Faden.
Kapazitätsmarkt / Versorgungssicherheit
StromVKG vor dem Beschluss: Der Kapazitätsmarkt wird am 9. Juli Gesetz
Nach der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 24. Juni steht das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG, Drucksache 21/6279) in dieser Woche zur Entscheidung: Der Bundestag berät am Donnerstag, 9. Juli 2026, in zweiter und dritter Lesung – rechtzeitig vor der Sommerpause. Das Gesetz schafft den Rahmen, damit dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend gesicherte Leistung zur Verfügung steht: über einen zentralen Kapazitätsmarkt mit gestuften Ausschreibungen.
Was sich ändert
Vorher galt: ein Energy-Only-Markt ohne systematische Vergütung reiner Leistungsbereitstellung – mit zu schwachen Anreizen für den Bau neuer steuerbarer Kapazität.
Künftig: Auktionen für Langzeitkapazitäten mit ersten Gebotsterminen am 8. September und 22. Dezember 2026 (je 4,5 GW, 15-Jahres-Verpflichtung), später für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten inklusive regelbarer Lasten – insgesamt rund 11 GW gesicherte Leistung bis 2031.
Was das bedeutet: Die 10-Stunden-Regel für Langzeitkapazitäten begünstigt faktisch Gaskraftwerke; Batteriespeicher sehen sich benachteiligt. Der Bundesrat hatte zudem die verbindliche Netzanschlusszusage als unverhältnismäßig hohe Hürde kritisiert.
Relevanz für Stadtwerke & Netzbetreiber
Der VKU warnt vor Wettbewerbsverzerrungen: hohe Sicherheiten, Pönalen und technische Vorgaben sind für kleinere Marktteilnehmer und Stadtwerke schwer zu stemmen, das Doppelförderverbot schafft Unsicherheit für KWK-Betreiber. Für Stadtwerke heißt das konkret: Präqualifikation, Gebotsstrategie und KWK-Bestandsbewertung jetzt vorbereiten – der 8. September ist näher, als er wirkt. Mehr zu unserer Begleitung: sbc Leistungen für die Energiewirtschaft.
Kommunale Wärmeplanung
Nach dem Stichtag: Vom Wärmeplan zur belastbaren Umsetzung
Zum 30. Juni mussten Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan vorlegen. Nordrhein-Westfalen steht dabei gut da: Rund 85 % der Kommunen haben mit der Planung begonnen, etwa ein Fünftel ist bereits in der Umsetzung. Doch der Ratsbeschluss ist der Startpunkt, nicht das Ziel – die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Versorgungsgebiete ist zunächst eine strategische Absichtserklärung.
Was sich ändert
Vorher galt: Der Fokus lag auf der fristgerechten Planerstellung und der Ratsbeschlussfassung bis zum Stichtag.
Künftig: Verbindlich wird der Plan erst durch Machbarkeits- und Transformationsstudien, Trassenplanung, dimensionierte Erzeugungsanlagen und tragfähige Finanzierungsmodelle. Mit dem Beschluss greift zudem die 65-%-EE-Regel des Gebäudeenergiegesetzes für neue Heizungen.
Was das bedeutet: Entscheidend ist nicht das Einhalten der Frist, sondern Qualität, Geschwindigkeit und Bezahlbarkeit der Umsetzung – samt regelmäßiger Fortschreibung, denn der Wärmeplan ist ein lebendes Instrument.
Live-Case Essen
Der kommunale Wärmeplan der Stadt Essen liegt vor; die Umsetzung liegt bei den Stadtwerken Essen, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westnetz GmbH – rund 424 km neue Fernwärmeleitungen sind vorgesehen. Die im März geschlossene Partnerschaftsvereinbarung zur Kopplung von Niedertemperatur- und Hochtemperaturnetzen ist genau das nächste Beratungsfeld: der Übergang von der Absichtserklärung zur verbindlichen Umsetzungsplanung. Hier setzt Beratung an – Priorisierung, Förderkombination (BEW) und Wirtschaftlichkeit.
Netzentgeltsystematik
AgNes-Konsultation läuft an: Jetzt zählt die Stellungnahme
Die Bundesnetzagentur hat Ende Mai ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Für diesen Sommer ist die förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs angekündigt; der Erlass der Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2029. Es geht um ein Kostenvolumen von rund 37 Mrd. Euro jährlich – etwa 30 % der Haushaltsstromkosten.
Was sich ändert
Vorher galt: Netzentgelte werden nur von Verbrauchern erhoben; Erzeuger und Speicher sind entgeltbefreit.
Künftig: Erstmals beteiligen sich auch Erzeuger und Speicher über einen begrenzten Kapazitätspreis (Speicher ca. 4–7 €/kW/Jahr, ohne Arbeitspreis). Vertrauensschutz gilt für Bestandsspeicher; Heimspeicher bis 30 kW (Prosumer) bleiben ausgenommen. Dynamische Netzentgelte kommen ab 2030.
Was das bedeutet: Das Bandlastprivileg wird für Bestandskunden bis 31.12.2031 verlängert; die Detailregelungen für die Industrie folgen Anfang 2027. Bei der Kernfrage – netzdienliches Verhalten anzureizen – bremst die Behörde bislang noch.
Relevanz für Verteilnetzbetreiber
Für Verteilnetzbetreiber ist die anlaufende Sommer-Konsultation das operative Zeitfenster: Wer die eigenen Kostenwälzungs- und Verteilungswirkungen bis dahin nicht durchgerechnet hat, verpasst die Chance zur Einflussnahme. AgNes betrifft Millionen Netzanschlüsse und Verträge – die IT- und Prozessumstellung 2027/2028 will vorbereitet sein. Ein konkreter Beratungsanlass: Impact-Analyse plus fundierte Konsultationsstellungnahme.
Vermiedene Netzentgelte
vNNE-Halbierung: Die erste Betriebswoche
Seit dem 1. Juli 2026 ist die erste Stufe der vNNE-Reduktion aktiv – die vermiedenen Netzentgelte sind gemäß BNetzA-Beschluss GBK-25-02-1#1 um 50 % gekürzt (nicht 25 %, wie zunächst kolportiert – vgl. unsere Korrektur in KW 26). Damit ist die Woche nach dem Stichtag die erste, in der die Wirkung in den laufenden Kalkulationen tatsächlich ankommt.
Was sich ändert
Vorher galt: Dezentrale Einspeiser erhielten die vollen vermiedenen Netzentgelte als Erlöskomponente.
Künftig: Halbierung der vNNE seit 1. Juli 2026, mit weiterer Abschmelzung im Fahrplan – die vNNE als Erlösposten verliert strukturell an Bedeutung.
Was das bedeutet: Betroffen sind vor allem KWK-Anlagen und dezentrale Erzeuger im Bestand – Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Contracting-Modelle müssen nachgeführt werden.
Relevanz für KWK-Portfolios
Interessant ist die Kopplung mit AgNes: Während die vNNE für dezentrale Erzeuger sinkt, kommt ab 2029 zusätzlich ein Kapazitätspreis für Erzeuger. Für die KWK-Portfolios von Stadtwerken bedeutet das eine doppelte Belastungsverschiebung – ein Anlass, die Erlös- und Kostenmodelle jetzt gesamthaft neu zu bewerten statt einzelmaßnahmengetrieben.
Longread der Woche
AgNes im Detail: Was ab 2029 für Erzeuger, Speicher und Prosumer gilt
Die Analyse von cleanthinking ordnet den AgNes-Zwischenstand als einen der wichtigsten regulatorischen Umbauten der Energiewende in diesem Jahrzehnt ein – vom EuGH-Urteil als Auslöser über Kapazitätspreis und Vertrauensschutz bis zur Süd-Nord-Debatte. Ein guter Überblick vor der Sommer-Konsultation.
→ Zur Analyse (cleanthinking.de)Anknüpfungspunkte
- KW 27 → Aus der Wärmeplan-Stichtags-Bilanz wird diese Woche das Umsetzungsthema; die vNNE-Halbierung tritt aus der Ankündigung in die Praxis.
- KW 26 → Die vNNE-Korrektur (50 %, nicht 25 %; GBK-25-02-1#1) wird in Fokus 4 fortgeschrieben – Seriekontinuität bei den harten Zahlen.
- KW 22–24 → Der StromVKG-Faden (Kabinettsbeschluss 13. Mai, 1. Lesung 11. Juni) schließt sich mit dem Bundestagsbeschluss am 9. Juli.
- KW 17–21 → Energy Sharing (§ 42c EnWG, live seit 1. Juni) und § 14a EnWG bleiben latente Threads – Aufnahme, sobald Umsetzungsdaten vorliegen.
NRW & Essen regional
| Essen / SWE & Iqony | Kommunaler Wärmeplan liegt vor; Umsetzung über Stadtwerke Essen, Iqony Fernwärme und Westnetz. Iqony versorgt Essen, Bottrop und Gelsenkirchen über 1.500 km Netz mit mehr als 3 Mrd. kWh/Jahr, Ziel Klimaneutralität 2040. |
| NRW.Energy4Climate | 85 % der NRW-Kommunen haben mit der Wärmeplanung begonnen, ein Fünftel ist bereits in der Umsetzung – NRW liegt bundesweit im oberen Feld. |
| Vorreiter Borken | 6,1 Mio. Euro Fördermittel für ein Abwasserwärme-Projekt – Stadt, Kreis und Stadtwerke ziehen an einem Strang. Ein NRW-Umsetzungsbeispiel zum Anschauen. |
Smalltalk-Stoff
| 11 GW gesicherte Leistung schreibt das StromVKG bis 2031 aus – gestaffelt über mehrere Auktionen ab September 2026. | 37 Mrd. € Netzkosten pro Jahr verteilt AgNes neu – rund 30 % eines durchschnittlichen Haushaltsstrompreises. |
Häufige Fragen zu KW 28/2026
Wann beschließt der Bundestag das StromVKG?
Der Bundestag berät das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG, Drucksache 21/6279) am Donnerstag, 9. Juli 2026, in zweiter und dritter Lesung – vor der parlamentarischen Sommerpause. Anschließend ist eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich, bevor die erste Auktion starten kann.
Wann finden die ersten Kapazitätsmarkt-Ausschreibungen statt?
Die ersten Gebotstermine für Langzeitkapazitäten sind für den 8. September und den 22. Dezember 2026 vorgesehen, mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 4,5 GW und einer Verpflichtungsdauer von 15 Jahren. Insgesamt schreibt das StromVKG rund 11 GW gesicherte Leistung bis 2031 aus.
Was passiert nach dem Wärmeplan-Stichtag am 30. Juni 2026?
Mit dem Ratsbeschluss beginnt die eigentliche Umsetzung: Machbarkeits- und Transformationsstudien, Trassenplanung, Anlagendimensionierung und Finanzierungsmodelle. Zugleich greift die 65-%-EE-Regel des Gebäudeenergiegesetzes für neue Heizungen. In NRW haben rund 85 % der Kommunen mit der Wärmeplanung begonnen, etwa ein Fünftel ist bereits in der Umsetzung.
Wann startet die AgNes-Konsultation und was ändert sich?
Die förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) beginnt im Sommer 2026; die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erlassen werden, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2029 geplant. Erstmals beteiligen sich auch Erzeuger und Speicher über einen Kapazitätspreis (Speicher rund 4–7 €/kW/Jahr) an der Netzfinanzierung.
Um wie viel wurden die vermiedenen Netzentgelte (vNNE) gekürzt?
Die erste Stufe der vNNE-Reduktion beträgt 50 % und ist seit dem 1. Juli 2026 gemäß BNetzA-Beschluss GBK-25-02-1#1 in Kraft. Betroffen sind vor allem KWK-Anlagen und dezentrale Erzeuger im Bestand, deren Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Contracting-Modelle nachgeführt werden müssen.

